Allgemeine Geschäftsbedingungen
Deine Hundefotografin | Friederike Tesch Fotografie
- 1 Allgemeines
- Die nachfolgenden AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma „Deine Hundefotografin“ (Friederike Tesch Fotografie). Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
- „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)
- 2 Urheberrecht
- Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
- Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen, privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
- Überträgt die Fotografin Nutzungsrechte an ihren Werken, ist sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
- Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an die Fotografin über.
- Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild/Bewegtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
- Bei der Verwertung der Lichtbilder kann die Fotografin, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheberin des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt die Fotografin zum Schadensersatz.
- Die Roh-Daten verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.
- 3 Vergütung und Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung der Lichtbilder/Bewegtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
- Soweit die Fotografin Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese von der Fotografin anzuzeigen. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die die Fotografin nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
- Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
- Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung in Höhe des Grundpreises fällig.
- Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Der Fotografin bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder und Bewegtbilder Eigentum der Fotografin.
- 4 Leistungsstörung und Ausfallhonorar
- Nach Vorsortierung und Nachbearbeitung stellt die Fotografin dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für vorerst unbegrenzte Zeit zum Download zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die fertigen Daten digital herunterladen kann.
- Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch die Fotografin vollständig bearbeitet. Die Fotografin verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Auftraggeber zu senden.
- Storniert der Auftraggeber die Buchung, steht der Fotografin ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet: Storno bis 7 Tage vor dem Termin: kostenfrei; Storno 7 Tage bis 48 Stunden vor dem gebuchten Termin: 25 %; ab 48 Stunden: 50 % der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde.
- 5 Haftung
- Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet die Fotografin, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bildern oder digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen. Weitere Ansprüche entfallen. Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
- Die Fotografin verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig.
- 6 Musik und Tonrechte
- Die Fotografin verwendet für Videoproduktionen ausschließlich Musikstücke aus lizenzierten Bibliotheken (z. B. Stockmusik-Plattformen), für die zum Zeitpunkt der Produktion eine entsprechende Nutzungslizenz vorliegt. Die Fotografin sichert zu, bei der Musikauswahl nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln.
- Eine Garantie dafür, dass die verwendete Musik vollständig frei von Rechten Dritter ist oder bleibt, kann nicht übernommen werden. Insbesondere bei Plattformen wie YouTube, Instagram oder TikTok können durch automatisierte Erkennungssysteme (z. B. Content ID) nachträgliche Ansprüche Dritter entstehen, auf die die Fotografin keinen Einfluss hat. Die Haftung für etwaige Rechtsansprüche Dritter, die sich aus der Nutzung der Musiklizenzen ergeben, liegt beim Auftraggeber.
- Stockmusik wird nicht exklusiv lizenziert. Das bedeutet, dass dieselbe Musik auch von anderen Unternehmen genutzt werden kann. Ein Anspruch auf exklusive Nutzungsrechte an der verwendeten Musik besteht nicht. Wünscht der Auftraggeber eine exklusive Lizenzierung eines bestimmten Musikstücks, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Die dafür anfallenden Lizenzkosten trägt der Auftraggeber.
- Alternativ kann der Auftraggeber eigene, rechtlich geprüfte Musik zur Verfügung stellen. In diesem Fall obliegt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Lizenzierung vollständig dem Auftraggeber.
- 7 Nutzungsrechte und Persönlichkeitsrechte
- Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet (ausgenommen gewerbliche Nutzung durch schriftliche Genehmigung). Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
- Die Fotografin darf die Bildnisse auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung dient und der Auftraggeber zugestimmt hat. Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden. Für Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber von der Haftung vollumfänglich freigestellt.
- 8 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Fotografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.).
- Der Auftraggeber ist für das Verhalten seines Hundes während des gesamten Shootings verantwortlich. Die Fotografin haftet nicht für Schäden, die durch das Tier an Personen, Gegenständen oder Dritten verursacht werden. Der Auftraggeber stellt die Fotografin von etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die durch das Verhalten des Tieres entstehen. Es wird empfohlen, dass der Auftraggeber über eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung verfügt.
- Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der Hund zum Zeitpunkt des Shootings gesund, geimpft und für Außenaufnahmen an der Leine führbar ist, sofern dies für die Location erforderlich ist. Zeigt der Hund während des Shootings aggressives oder unkontrollierbares Verhalten, ist die Fotografin berechtigt, das Shooting abzubrechen. Das vereinbarte Honorar bleibt in diesem Fall vollständig fällig.
- Wird die Fotografin für eine Veranstaltung gebucht, wird der Kunde der Fotografin eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihr während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen zur Verfügung steht. Bei Veranstaltungen, die mehr als 4 Stunden dauern, ist die Fotografin zudem angemessen mit Speisen und Getränken zu versorgen.
- 9 Bildbearbeitung
- Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil der Fotografin und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
- Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern der Fotografin und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in Schwarz-Weiß oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung sowie das Erstellen von Collagen, ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbildern der Fotografin im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass die Fotografin als Urheberin der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
- 10 Einsatz von KI-Tools
- Die Fotografin kann für Bildbearbeitung und Postproduktion KI-gestützte Werkzeuge einsetzen, z. B. zur Rauschreduzierung, Maskierung, Retusche oder Farbkorrektur. Dies berührt das Urheberrecht der Fotografin an den Endergebnissen nicht.
- Vollständig KI-generierte Bildinhalte werden dem Auftraggeber nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Vereinbarung als Bestandteil des Auftrags geliefert. Die kreative Entscheidungshoheit liegt stets bei der Fotografin.
- Werden im Rahmen der KI-gestützten Bearbeitung personenbezogene Daten (z. B. Personenfotos) über externe Dienste oder Cloud-basierte Anwendungen verarbeitet, erfolgt dies auf Grundlage der jeweiligen Datenschutzbestimmungen des Anbieters. Die Fotografin wählt dabei ausschließlich Anbieter, die eine datenschutzkonforme Verarbeitung gewährleisten.
- 11 Datenschutz
- Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
- Zur Erbringung der Leistungen wird der Dienst https://app.kreativ.management genutzt. Dieser bietet insbesondere die Möglichkeit, Stammdaten der betreuten Kunden anzulegen, eine Kalenderverwaltung, eine Aufgaben- und To-do-Liste, ein Postfach zur Kommunikation sowie die Möglichkeit, direkt über den Dienst Angebote und Abrechnungen zu erstellen. Angeboten wird dieser Dienst von der Hochzeit.Management GmbH, mit welcher ein Nutzungsvertrag sowie ein datenschutzrechtlich notwendiger Auftragsverarbeitungsvertrag besteht.
- 12 Digitale Fotografie
- Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder der Fotografin auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Fotografin. Die Urheberin muss stets vermerkt sein.
- Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
- Für die Datenspeicherung werden Online-Galerien wie z. B. Scrappbook verwendet. Für Schäden, die durch das Übertragen gelieferter Daten auf einen Computer entstehen, wird kein Ersatz geleistet.
- Bei Fotoabzügen kann es im Vergleich zum digitalen Bild zu geringen Farb- und Kontrastabweichungen kommen. Dies beruht darauf, dass der Monitor des Kunden ggf. andere Kalibrierungs- und Farbeinstellungen aufweist und stellt daher keinen Reklamationsgrund dar.
- 13 Lieferzeiten und Reklamation
- Die Fotografin liefert ihre Arbeiten zumeist binnen 4 Arbeitswochen aus. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Betriebsbedingte Verzögerungen sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Die Fotografin haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei Outdoor-Shootings können Witterungsbedingungen wie Regen, Wind, schlechte Lichtverhältnisse oder unvorhergesehene Umgebungseinflüsse das fotografische Ergebnis beeinflussen. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar, sofern die Fotografin unter den gegebenen Bedingungen nach bestem Können gearbeitet hat. Bei extremen Wetterverhältnissen, die ein sicheres oder qualitativ angemessenes Shooting unmöglich machen, ist die Fotografin berechtigt, einen Ersatztermin anzubieten.
- Sämtliche Arbeiten werden von der Fotografin mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.
- Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt oder gedruckt werden, so übernimmt die Fotografin hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über die Fotografin erworben werden.
- 14 Vertragsstrafe und Schadenersatz
- Bei jeglicher unberechtigter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,00 Euro pro Bild und Einzelfall. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzansprüche.
- Durch die in § 7 Abs. 1 vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.
- 15 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Fotografin Friederike Tesch. Diese AGB gelten ab dem 01.03.2025.